

Obere Rase
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Beide Ufer: Von der Autobahnbrücke abwärts bis 25 m oberhalb des Wehres an der Obermühle Rosdorf. Achtung! Gelände der Asklepios Klinik Tiefenbrunn ist privates Gelände. Nach Möglichkeit das Rechte Ufer nicht betreten (rot gepunktet).
Kiesteich Klein Schneen
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Gesamte Uferstrecke. Der Kiesteich ist ein Eigentumsgewässer des Vereins. Das Privatgelände südlich des Teiches ist Rot gekennzeichnet - nicht betreten! Der Weg um den Teich, sowie die landwirtschaftlichen Wege müssen immer freigehalten werden.


Mittlere Rhume
Gastkarten für Inhaber eines Fischereischeins verfügbar.
Weitere Informationen auf dem Reiter "Gastkarten"
Beide Ufer: Vom ehm. Wehr/ große Rausche in Lindau bis zum Ortseingang von Wachenhausen (Schild).
Obere Leine
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Gesamtes Ufer - vom Schild, ca.100m oberhalb der Kiesgrube Rosdorf bis zum TrimmDich-Pfad (Grenzstein) am Haus des Sports (siehe Koordinaten) Betretungsverbot in folgenden Bereichen: (jeweils rot markiert) - Linkes Ufer zw. Oberer Grenze und von links einfließendem Bach - Gesamtes Gelände der Wassergewinnungsanlage Stegemühle - Rechtes Ufer unterhalb der Stegemühle bis zum SVG Gelände


Kiessee Reinshof
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Nur der Südliche Teil des Sees ist zur Beangelung freigegeben. Am Ufer befinden sich gelbe Pfosten an denen sich zu orientieren ist. Die Anfahrt und Parksituation ist hier wegen des laufenden Betriebs der Kiesgrube besonders geregelt: Zufahrtsgenehmigung nur über die Bundesstraße 27. Näheres auf der Website des Vereins
Garte III
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Ab Einfluss des Mühlengrabens (ca. 100m unterhalb Steinsmühle) bis zum Mühlengraben oberhalb der Gartemühle. Achtung! Pink gepunkteter Abschnitt, ab Gemarkungsgrenze Diemarden-Niedernjesa ist eine Koppelfischerei mit dem ASV Südniedersachsen (ehm. ASV Rot-Weiß Gö.). Deshalb nur vom linken Ufer zu befischen

Garte II

Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Beide Ufer: Ab dem alten/ehemaligen Wehr gegenüber der ehemaligen Försterei bis zur Abzweigung des Mühlengrabens unterhalb der Flachsspinnerei. Das Gelände der Steinsmühle darf auf gar keinen Fall betreten werden!
Garte I
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Beide Ufer: Vom Schild (250m südöstlich von „Charlottenburg“) bis zur ehemaligen Brücke/Wehr (jetzt Solgleite) zwischen Rittmarshausen und Wöllmershausen.


Göttinger Kiessee
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Gesamte Uferstrecke, außer der Insel und den Privatgeländen der Vereine und des Restaurants.
Espolde
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Koppelfischerei: Vom Ortsausgang der Stadt Hardegsen, in Höhe der Brücke bei „REWE“ – bis zur Gemarkungsgrenze Wollbrechtshausen-Lütgenrode. Ohne Koppelfischerei: Von der Gemarkungsgrenze ab dem gelben Pfosten bis zur Autobahnunterführung A7.


Dramme
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Beide Ufer: Von der Straßenbrücke nach Dahlenrode bis ca. 200 m unterhalb der Autobahnbrücke der A38. Die Grenzen sind mit gelben Pfosten markiert.
Obere Rhume
Gastkarten für Inhaber eines Fischereischeins verfügbar.
Weitere Informationen auf dem Reiter "Gastkarten"
Beide Ufer: Obere Rhume von der Mündung des von Bilshausen in die Rhume fließenden Wassergrabens (kanalisierter Schlinggraben) – auf dem linken Ufer befindet sich das Schild des ASV Bilshausen- bis zur großen Rausche (ehemaliges Wehr) in Lindau. Folgende Ausnahme für das rechte Ufer: (Pink gekennzeichnet) Zwischen Bilshausen und Lindau ist im Bereich der sogen. „Ellern“ ein Fischereiverbot erlassen worden. Dies ist das Gebiet von 1. Totarm der Rhume bis zum Ende der Feuchtwiesen. Der Feldweg darf hier nicht befahren werden! Achtung! Beachten Sie grundsätzlich, dass Sie an der Oberen Rhume im Naturschutzgebiet fischen!

Schwarzer Teich

Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Gesamte Uferstrecke. Der Teich befindet sich zwischen Katlenburg und Lindau, an der Grenze zum Naturschutzgebiet Oderaue, das dem NSG entsprechende Verhalten ist einzuhalten. Der Schwarze Teich ist ein Eigentumsgewässer des Vereins. Der benachbarte (rotschraffierte) Teich ist kein Vereinsgelände – nicht betreten.
Untere Rhume
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Beide Ufer: Von der Eisenbahnbrücke bei Berka bis zur Gemarkungsgrenze Katlenburg-Elvershausen (auf der linken Seite befindet sich ein Schild).


Rauschenwasser
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Beide Ufer: Von der Quelle (Mariaspring), aber erst ab Sportplatz betretbar, bis Höhe des Beginns der Straße „Mühlenweg“ (Bovenden).
Solgraben
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Beide Ufer: Von der Brücke der Bundestraße 27 bis zur Einmündung in die Werra. Es gelten auch hier, wie in der Werra, die abweichenden Regelungen des Landes Hessen. Unter anderem sind gefangene Weißfische getrennt nach ihrer Art zu erfassen (z.B. Brasse, Döbel, Rotauge o. ä.).


Söse
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Vom Einlauf des Mühlengrabens (Schild) unterhalb Dorste bis zur Einmündung in die Rhume
Steinlake
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Obere Grenze: Gemarkungsgrenze Wulften-Lindau. Unterer Grenze: Einmündung in den toten Rhumearm. Achtung! Die Steinlake befindet sich im Naturschutzgebiet Oderaue. Die Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet sind einzuhalten.


Steinlaketeich
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Gesamte Uferstrecke – Der Teich befindet sich zwischen Katlenburg und Lindau. Achtung: Der Teich befindet sich im Naturschutzgebiet Oderaue. Die Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet sind einzuhalten.


Ümmelbach & Rottebach
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Ümmelbach:
Beide Ufer: Ca. 3 km oberhalb der Einmündung in die Espolde (Autobahnunterführung) bis zur Einmündung in die Espolde.
Rottebach:
Beide Ufer: Vom Ortsausgang Lenglern bis zur Einmündung in die Leine. Kein bekannter Fischbestand.

Untere Leine
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Ein Teil der Strecke ist für Gastangler Verfügbar.
Mehr Informationen finden Sie im Menü unter "Gastkarten".
Beide Ufer: Von der Mündung der Grone bis zur Gemeindegrenze Parensen (Schild vor dem kleinen Wäldchen auf dem rechten Ufer). ACHTUNG: Für Gastangler ist der Bereich zwischen Grone Mündung und Eisenbahnbrücke gesperrt. (Pink gekennzeichnet)
Untere Rase

Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Beide Ufer: Von der Eisenbahnbrücke bei Berka bis zur Gemarkungsgrenze Katlenburg-Elvershausen (auf der linken Seite befindet sich ein Schild).

Weendebach/Weende
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Beide Ufer: Ab Brücke Springestraße bis zur Gemarkungsgrenze Weende/Bovenden (dort wo der Weendebach die Eisenbahn unterführt). Achtung: Viele Firmenund Privatgrundstücke!
Wendebach

Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Beide Ufer: Vom südlichen Ortsausgang Bremke in bis zur Einmündung in den Stausee.

Wendebachstausee
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Gesamte Uferstrecke mit Ausnahme des Staudammes und des Badestegs. (rot Markiert) Parkplatz: Befindet sich an der L568
Werra
Keine Gastkarten verfügbar.
Nur für Vereinsmitglieder.
Beide Ufer: Ab ca. 1 km hinter dem Tunnelausgang Oberrieden in Richtung Bad SodenAllendorf auf Höhe der Teiche auf thüringischem Gebiet bis zur Flachsbachmündung vor Wendershausen. Die Grenzen sind ausgeschildert. Bitte beachten Sie, dass Sie hier im Landschaftsschutzgebiet Werratal angeln. Schonen Sie in besonderem Maße die Umwelt und Natur! Es dürfen nur die dafür vorgesehenen Wege befahren werden. Fahrzeuge dürfen nicht in Ufernähe abgestellt werden. (Genehmigung für die Wegebefahrung mitführen) Im Naturschutzgebiet Harthberg – vom Beginn des Harthberges unterhalb Lindewerra am großen Werrabogen bis zum Anfang der Wiese vor dem Eisenbahnviadukt Oberrieden – darf in der Brut- und Aufzuchtszeit der Vögel von 01. Mai bis zum 15 Juni eines jeden Jahres nicht geangelt werden. Außerhalb dieser Zeit darf nur an den nicht mit Schilf bewachsenen Uferzonen geangelt werden. (Pink Markiert) Gefangene Weißfische sind getrennt nach ihrer Art zu erfassen (z.B. Brasse, Döbel, Rotauge o. ä.). Im Land Hessen gelten abweichende Schonzeiten und Mindestmaße, unter Beachtung dessen ist die Werra ganzjährig zur Beangelung freigegeben.
